Leinenpflicht in Deutschland: Was du für deinen Wuschelfreund wissen musst (2024)

Infobild Leinenpflicht in Deutschland

In Deutschland variieren die Bestimmungen zur Leinenpflicht von Bundesland zu Bundesland. Als Hundebesitzer ist es wichtig, sich über die lokalen Regelungen zu informieren, um sicherzustellen, dass Du und Dein vierbeiniger Freund stets auf der sicheren Seite seid. Hier findest Du eine Übersicht über die Leinenpflicht in allen deutschen Bundesländern:

Baden-Württemberg

  • Im allgemeinen öffentlichen Raum gibt es keine landesweite Leinenpflicht, aber bestimmte Städte und Gemeinden haben eigene Vorschriften (z.B. sind in Stuttgart Hunde ganzjährig an der Leine zu führen).
  • Leinenpflicht in Jagdrevieren (es drohen hohe Strafen).

Bayern

  • Keine generelle Leinenpflicht, aber Leinenpflicht in auf Volksfesten, Märkten, Spielplätzen und Sportanlagen.
  • Meist gilt der Grundsatz: Da wo viele Menschen muss der Hund angeleint werden.

Berlin

  • Hunde müssen ganzjährig angeleint sein, auch im Wald.
  • Es gibt ausgewiesene Hundeauslaufgebiete ohne Leinenpflicht.

Brandenburg

  • Fast überall gibt es eine Leinenpflicht, jedoch keine gesonderten Regelungen in Naturschutzgebieten während der Brut- und Setzzeit.
  • Man darf nur drei Hunde gleichzeitig führen, minderjährige Personen nur einen Hund.

Bremen

  • Keine allgemeine Leinenpflicht, während der Brut- und Setzzeit vom 15. März bis zum 15. Juli muss der Hund in der freien Landschaft angeleint sein.
  • Es gibt spezielle Hundeauslaufgebiete.

Hamburg

  • Die allgemeine Leinenpflicht in Hamburg gilt fast überall, z.B. in der Stadt, Parks und im Wald.
  • Es gibt ausgewiesene Hundeauslaufgebiete.

Hessen

  • Keine flächendeckende Leinenpflicht, aber in Fußgängerzonen, öffentlichen Verkehrsmitteln und Naherholungsgebieten.
  • Leinenpflicht kann in Naturschutzgebieten während der Brut- und Setzzeit von Gemeinden und Kommunen geregelt werden.

Mecklenburg-Vorpommern

  • In der Regel keine generelle Leinenpflicht, aber in Fußgängerzonen und öffentlichen Verkehrsmitteln muss dein Hund angeleint werden.
  • Ganzjährige Leinenpflicht in Wäldern.

Niedersachsen

  • Keine allgemeine Leinenpflicht, aber Leinenpflicht in Fußgängerzonen, auf Spielplätzen und während der Brut- und Setzzeit in der Natur (1. April bis zum 15. Juli).

Nordrhein-Westfalen

  • Keine generelle Leinenpflicht, aber Regelungen können je nach Stadt variieren.
  • Hunde sind anzuleinen in Fußgängerzonen, öffentlichen Gebäuden, Grünanlagen und Parks.
  • In der Stadt müssen Hunde ab 20kg oder einer Widerristhöhe ab 40cm generell angeleint werden.
  • Im Wald muss dein Hund außerhalb von gekennzeichneten Wegen angeleint sein, in Naturschutzgebieten grundsätzlich auch auf Wegen.

Rheinland-Pfalz

  • Keine landesweite Leinenpflicht, aber kommunale Regelungen, vor allem in Fußgängerzonen, öffentlichen Einrichtungen und Naturschutzgebieten.

Saarland

  • Keine generelle Leinenpflicht, aber in bestimmten Bereichen wie öffentlichen Parks und Erholungsgebieten.
  • Leinenpflicht während der während der Brut- und Setzzeit (01. März und 30. Juni) in der freien Natur. Es gelten Ausnahmen für Hunde, die Zuverlässig auf den gekennzeichneten Wegen bleiben.

Sachsen

  • Keine flächendeckende Leinenpflicht, jedoch in bestimmten Schutzgebieten und während der Brut- und Setzzeit (abhängig von der jeweiligen Gemeinde oder Kommune).
  • Der Besitzer muss seinen Hund stets unter Kontrolle haben, vor allem im Bezug auf Wildtiere.

Sachsen-Anhalt

  • Keine flächendeckende Leinenpflicht, jedoch in bestimmten Schutzgebieten und während der Brut- und Setzzeit.
  • Leinenpflicht während der während der Brut- und Setzzeit (01. März und 15. Juli) in der freien Natur und angrenzenden Straßenzügen.

Schleswig-Holstein

  • Keine landesweite Leinenpflicht, aber es gibt bestimmte Regelungen in Schutzgebieten.
  • Viele Gemeinden und Kommunen haben eine Leinenpflicht in städtischen Gebieten erlassen.
  • In Wäldern müssen Hunde das ganze Jahr über an der Leine geführt werden.
  • An öffentlichen Stränden besteht ein Hundeverbot vom 1. April bis 30. September. (Gilt nicht an Hundeständen.)

Thüringen

  • Keine generelle Leinenpflicht, aber in Fußgängerzonen, öffentlichen Parks und in der Natur haben Gemeinden und Kommunen oft eigene Regeln erlassen.
  • Ganzjährige Leinenpflicht in Wäldern.

Zusammenfassung

In vielen Bundesländern gibt es keine generelle Leinenpflicht, jedoch können lokale Regelungen in Städten und Gemeinden, sowie spezielle Bestimmungen in Schutzgebieten und während der Brut- und Setzzeit gelten. Als verantwortungsbewusster Hundehalter ist es wichtig, sich über die spezifischen Regelungen in Deiner Region zu informieren. So sorgst Du dafür, dass Du und Dein pelziger Freund stets willkommen sind und ihr gemeinsam eine gute Zeit genießen könnt.

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